Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge,
Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
3.
Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen
bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren
Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder
diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen
Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
§ 2
Vertragsschluß
1.
Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir
sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an
den Kunden erklärt werden.
3.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
4.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet,
unverzüglich zurückerstattet.
5.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt,
wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in
Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der
Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim
Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer
Versandkostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro.
2.
Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in
dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen
Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen
Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3.
Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben
Listenpreise keine Gültigkeit.
4.
Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
5.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von
Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.
6.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der
Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
Bei
Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den
Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen
aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat.
7.
Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns
anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung
herrühren.
Im
kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines
Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts
seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
8.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt
der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten
gehen zu Lasten des Käufers.
9.
Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten
Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu
machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben
unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen.
§ 4
Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur,
den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Ware
auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den
Käufer über.
3.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme
ist.
4.
Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung
ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen
sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu
kennzeichnen.
5.
Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und
auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.
6.
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben
unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt
werden.
7.
Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können
nachberechnet werden.
8.
Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen
erfolgen.
§ 5
Lieferpflichten
1.
Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel
oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie
z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art,
Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder
behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die
Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die
Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In
diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
2.
Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher
Bestätigung bindend.
3.
Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
§ 6
Maße und Muster
1.
Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer
Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
2.
Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es
müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der
Saldo gezogen und anerkannt wurde.
2.
Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren,
dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur
Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt
oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen
getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu
kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
Der
Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu
behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung,
Düngung und Bewässerung.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen
und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller
Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der
Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns
nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu
der sonstigen Ware.
§ 8
Garantie und Gewährleistung
1.
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann
hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine
gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr
ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für
diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen.
Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und
Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost,
Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der
Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im
Rechtssinne.
2.
Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches
Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für
Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des
fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr
für Beerenobst, Rosen und andere Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf
des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit
der Nachzucht wird keine Garantie übernommen.
Bei
Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir
Gewähr
für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines
Jahres ab dem Tage der Lieferung.
3.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
4.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
5.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
6.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher
müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache
bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast.
Ist
eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des
Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen
Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände
nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe
zurückzuführen ist.
7.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
8.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser
Bestimmung).
9.
Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten
Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich
geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die
Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen,
die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen
Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und
jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der
Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der
Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber
aufzuerlegen.
§ 9
Haftungsbeschränkungen
1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
3.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Kunden.
§
10 Schlußbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
DSGVO
Verantwortlicher
im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:
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